AML-Richtlinie

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Verantwortliche Stelle: admiralsportwetten casino Webseite: admiralsportwettenat.com
Kontakt E-Mail: [email protected]
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Kärntner Ring 12, 1010 Wien, Österreich

1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung („AML-Richtlinie“) gilt für alle Transaktionen und Dienstleistungen, die von admiralsportwetten casino („wir“, „uns“ oder „das Unternehmen“) über die Website admiralsportwettenat.com bereitgestellt werden, einschließlich der Kontoeröffnung, Spielaktivität, Finanztransaktionen und anderer Interaktionen mit Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), den nationalen Rechtsvorschriften Österreichs und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Richtlinie

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen das „Know Your Customer“ (KYC)-Verfahren bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellen. Dies umfasst:

  • Identitätsverifizierung: Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressverifizierung: Strom-, Gas- oder Wasserrechnung, Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Überprüfung der Mittelherkunft und gegebenenfalls des Vermögens.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mithilfe automatisierter Systeme zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie zum Beispiel:

  • Ungewöhnlich große oder häufige Transaktionen.
  • Einzahlungen und Abhebungen ohne Spielteilnahme.
  • Nutzung verschiedener Konten durch eine Person.

5. Meldung verdächtiger Transaktionen

Jede verdächtige Aktivität wird unverzüglich erfasst und gegebenenfalls den zuständigen Behörden (z.B. der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA oder der österreichischen FIU) gemeldet.

6. Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeiter, die im Kundenkontakt oder mit Finanztransaktionen zu tun haben, erhalten regelmäßige Schulungen zu AML/KYC-Themen und aktualisieren ihr Wissen mindestens einmal jährlich.

7. Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Alle KYC-Daten und Transaktionsaufzeichnungen werden mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufbewahrt, gemäß österreichischem und europäischem Recht.

8. Sanktionslistenprüfung

Vor der Kontofreischaltung und bei bedeutenden Transaktionen wird der Kunde anhand internationaler und nationaler Sanktionslisten (einschließlich Listen der EU, UN und OFAC) überprüft.

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig AML/CTF-Risikobewertungen unter Berücksichtigung der Kunden-geografie, Produkttypen, Transaktionsvolumens und anderer Faktoren durch. Die Kontrollmaßnahmen werden entsprechend dem Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein benannter AML-Compliance-Beauftragter ist für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich.

11. Überprüfung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Rechtsvorschriften und regulatorischen Anforderungen überprüft.

12. Kontaktinformationen

Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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